Ausbildung 2025/26


Aktuelles

ℹ️ Ab sofort könnt ihr euch via Stud.IP für die mündliche Prüfung anmelden. Alle weiteren Infos zur Prüfung findet ihr unten.
15.12.2025
🗓️ Die Termine für (fast alle) Vertiefungsveranstaltungen und Tutorien stehen fest. Ihr findet sie unten auf dieser Seite.
28.10.2025
🗓️ Die Vorlesung "Flüchtlingsrecht in der Praxis" beginnt am 20. Oktober 2025. Am 13. Oktober, dem regulären Beginn der Lehrveranstaltungen, findet im gleichen Zeitslot die Info-Veranstaltung zur diesjährigen Ausbildung statt.
13.10.2025
ℹ️ Die Anmeldung ist ab sofort mit einer E-Mail an ausbildung@rlc-osnabrueck.de unter Angabe von Name, Vorname und Geburtsdatum möglich. Wenn ihr studiert, gebt bitte euren Studiengang, Semesterzahl und ggf. einen Anrechnungswunsch z.B. als SQL an. Unter diesem Link findet ihr eine vorformulierte E-Mail.
31.07.2025
🗓️ Die Info-Veranstaltung zur Ausbildung 2025/26 findet dieses Jahr am 13. Oktober um 18:15 Uhr statt.
31.07.2025
🗓️ Die Vorlesung "Flüchtlingsrecht in der Praxis" wird im neuen Semester am Montagabend, 18-20 Uhr stattfinden.
25.07.2025

Allgemeines zur Ausbildung

Die Ausbildung besteht aus drei Komponenten:

Für die Ausbildung müsst ihr die Vorlesung „Flüchtlingsrecht in der Praxis“ bei Hennig Bahr, LL.M. besuchen. Die Vorlesung schließt mit einer mündlichen Prüfung ab.

Zur Prüfungsvorbereitung bieten wir euch Tutorien in Blockterminen an. Die Tutorien werden von aktiven Berater*innen der Refugee Law Clinic geleitet.

Sehr empfohlen, aber nicht verpflichtend, ist der Besuch der Vorlesung „Migrationsrecht“ bei Prof. Dr. Thomas Groß.

Parallel zur Vorlesung müsst ihr drei Vertiefungsveranstaltungen besuchen. Die Vertiefungen behandeln Themen, die in der Vorlesung nur angeschnitten werden können. Wir bieten euch fünf Vertiefungen im November und Dezember an. Zusätzlich/Alternativ könnt ihr auch die Ringvorlesung der RLC Hannover besuchen.

Bevor ihr nach Besuch der Vorlesung, Bestehen der mündlichen Prüfung und Besuch der Vertiefungen in die Beratung gehen könnt, müsst ihr noch bei zwei aufenthaltsrechtlichen Beratungen hospitieren. Das kann eine von der RLC angebotene Beratung sein, aber auch bei einer anderen Beratungsstelle.


Zusammengefasst – Was braucht ihr für die Ausbildung?

✅ Regelmäßige Anwesenheit in der VL „Flüchtlingsrecht in der Praxis“
✅ Bestehen der mündlichen Prüfung der VL „Flüchtlingsrecht in der Praxis“
✅ Besuch von drei Vertiefungsveranstaltungen
✅ Absolvierung von zwei Hospitationen in Beratungsgesprächen

Mit Abschluss der Ausbildung bekommt ihr ein Zertifikat und seid herzlich eingeladen, ins Berati-Team der RLC Osnabrück einzusteigen.


Vorlesungen

Die Vorlesung „Flüchtlingsrecht in der Praxis“ findet montags, 18-20 Uhr statt. Alle konkreten Termine, die Vorlesungsfolien und weitere Infos zur Vorlesung findet ihr in der Stud.IP-Veranstaltung.

Die Vorlesung „Migrationsrecht“ findet montags, 10-12 Uhr statt. Der Besuch dieser Vorlesung ist für den Abschluss der Ausbildung zwar nicht notwendig, wird aber sehr empfohlen.

ℹ️ Wenn du keinen Stud.IP-Zugang hast, melde dich bitte hier, damit wir dir einen Gastzugang einrichten können.

Tutorien

Der Besuch der Tutorien ist nicht verpflichtend. Es werden insgesamt drei Blocksitzungen zu inhaltlichen Themen sowie zwei weitere für Fallbearbeitungen und zum Freien Lernen angeboten.

DatumUhrzeitRaumThema
05.12.202514–1915/E28Aslyantrag und Schutzkategorien
12.12.202510–1511/211Dublin-Verfahren und Anhörungsvorbereitung
19.12.202510–1511/211Entscheidungsformen / Nach der Ablehnung
16.01.202610–1552/106Freies Lernen
23.01.202614–1911/211Freies Lernen

Prüfung

Die mündliche Prüfung findet innerhalb der beiden Wochen nach Ende der Vorlesungszeit statt. Geprüft wird in Gruppen von 3 bis 4 Personen. Anwesend sind außerdem ein Prüfer und ein*e Prokollant*in. Die Prüfung besteht aus einem etwa 20-minütigen Gespräch zwischen Prüfer und Prüflingen. Dabei stellt der Prüfer Fragen zu den Vorlesungsinhalten – nicht jedoch zu den Inhalten der Vertiefungsveranstaltungen. Die Prüfung kann nur bestanden oder nicht bestanden werden, es gibt keine Note. 

Ziel der Prüfung ist es, festzustellen, ob ihr die Themen der Vorlesung verstanden habt und in der Beratung anwenden könnt. Es geht um praxisrelevante Fragen, weshalb ihr auch euren Gesetzestext und Mitschriften mit in die Prüfung nehmen dürft. Ihr müsst also nicht euer ganzes Vorlesungsskript auswendig lernen, aber einen guten Überblick über das Flüchtlingsrecht haben und im Zweifel wissen, wo genau ihr zügig nachschauen könnt. Es geht niemandem darum, euch durchfallen zu lassen, sondern vielmehr um die Qualitätssicherung der künftigen Beratungen.

Ihr könnt Ende des Jahres entscheiden, ob ihr die Prüfung ablegen möchtet oder nicht.

Den Prüfungstermin teilen wir euch dann im Januar 2026 per Mail mit.

Die mündliche Prüfung ist Teil der Berati-Ausbildung, jedoch keine anrechenbare Prüfungsleistung.


Anrechnung

… als Studienleistung

Wenn ihr euch die Vorlesung anrechnen lassen möchtet, könnt ihr das in Absprache mit eurem Prüfungsamt tun. Für den IMIB-Master ist eine Anrechnung im Modul 6 möglich, für Jura-Studierende eine Anrechnung als Schlüsselqualifikation (siehe unten). Studierende anderer Studiengänge müssen eine Anrechnung mit individuell mit ihrem Prüfungsamt abklären.

Für eine solche Anrechnung müsst ihr neben der regelmäßigen Teilnahme an der Vorlesung eine der folgenden Voraussetzungen erfüllen:

  • Bestehen der mündlichen Prüfung oder
  • Erbringen einer alternativen Studienleistung, bestehend aus zwei Vorlesungsprotokollen, die ihr in Stud.IP unter „Dateien“ hochladen könnt. (Die Protokolle sollen so umfangreich sein, dass eine Person, die nicht in der Vorlesung war, anhand des Protokolls nachvollziehen kann, was in der Sitzung passiert ist – also eine gut strukturierte Mitschrift, die möglichst vollständig abdeckt, was in der Sitzung besprochen wurde.) 

Als Studienleistung können euch so bis zu 4 ECTS angerechnet werden.

Wenn ihr euch für die alternative Studienleistung entscheidet, tragt euren Namen bitte bei den entsprechenden Vorlesungsterminen im Pad auf Stud.IP ein.

… als Schlüsselqualifikation (SQL)

Für die Schlüsselqualifikation (SQL) gelten neben der regelmäßigen Teilnahme an der Vorlsung die folgenden Voraussetzungen:

  • Bestehen der mündlichen Prüfung oder Erbringen der alternativen Studienleistung,
  • Besuch von drei Vertiefungsveranstaltungen
  • Absolvieren einer Hospitation
  • Vorstellen der Hospitation in einem Berati-Treffen
  • regelmäßige Teilnahme an der Vorlesung „Migrationsrecht“.

Vertiefungsveranstaltungen

Folgende Vertiefungsveranstaltungen können wir euch in diesem Ausbildungsjahrgang anbieten:

DatumUhrzeitRaumThemaVeranstalter*in
21.11.202510–1215/421Trauma und FluchtNetzwerk für traumatisierte Flüchtlinge in Niedersachsen (NTFN)
27.11.202512–1415/322aFamiliennachzugFlüchtlingsrat Niedersachsen
18.12.202512–1415/322aArbeitsmarktzugangCaritas Osnabrück
09.01.202612–1515/105Härtefallverfahrenkargah e.V.
30.01.202613–1515/322aAbschiebehaftRA Hannah Fleck/rechtskontor49

Zusätzlich/Alternativ könnt ihr die Veranstaltungen der Ringvorlesung der RLC Hannover besuchen. Bitte lasst euch eure Teilnahme bescheinigen und schickt die Bescheinigung an ausbildung@rlc-osnabrueck.de.


Hospitationen

Für die Ausbildung braucht ihr zwei Hospitationen. Ihr müsst die Hospitationen selbst organisieren. Nachdem ihr eine Hospitation absolviert habt, füllt ihr das unten verlinkte Formular aus, unterschreibt es (lasst es am besten auch von eurer Hospitationsstelle unterschreiben) und schickt es an ausbildung@rlc-osnabrueck.de. Eine Liste möglicher Hospitationsorte findet ihr in Stud.IP. Außerdem gibt es eine Signal-Gruppe, in der wir als RLC Hospitaionsmöglichkeiten verteilen.

Die Hospitationen werden im Normalfall nach Abschluss der Vorlesung sowie der Prüfung absolviert. In Einzelfällen können Hospitationen auch schon vorher absolviert werden. Es gibt keine Deadline, bis wann sie abgeschlossen sein müssen – aber das Zertifikat bekommt ihr erst nach Abschluss der Hospitationen.

ℹ️ Für die Ausbildung braucht ihr zwei Hospitationen bei Beratungen zum Asyl- und Aufenthaltsrecht. Zwei bedeutet:
→ zwei Hospitationen bei Beratungen in (der gleichen oder unterschiedlichen) Beratungseinrichtungen an unterschiedlichen Tagen (z.B. eine bei der RLC + eine bei der Caritas oder zwei bei der Caritas) oder
→ die Begleitung von Beratungen in einer Beratungseinrichtung über einen vollen Arbeitstag (mindestens 6 Stunden) oder
→ eine Hospitation bei einer Beratung in einer Beratungseinrichtung + die Anrechnung eines Praktikum mit diesem Schwerpunkt

Nach der Ausbildung

Nach der Ausbildung bist du herzlich Willkommen, bei der RLC Osnabrück als Berater*in aktiv zu werden. Mit deinem Zertifikat erhältst du alle wichtigen Informationen dazu. Vor deiner ersten Beratung bekommst du von uns noch ein Einführung, außerdem finden Beratungen immer zu zweit statt.

Falls du irgendwann aus Osnabrück wegziehen solltest, kannst du mit deiner abgeschlossenen Ausbildung auch in anderen RLCs beraten.


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