Sudanes:innen, die nach Deutschland geflüchtet und derzeit geduldet sind, sind aktuell verstärkt von Abschiebungen und Beschäftigungsverboten betroffen. Gleichzeitig rät der Niedersächsische Flüchtlingsrat dazu, jetzt Asylfolgeanträge zu stellen, da die Lage im Sudan weiter kritisch bleibt und die Erfolgschancen gut stehen. In Zusammenarbeit mit No Lager Osnabrück und Exil – Osnabrücker Zentrum für Flüchtlinge e.V. wollen wir mit den hier gesammelten Spendengeldern Kosten für das Vorgehen gegen Abschiebungen, Beschäftigungsverbote usw. für betroffene sudanesische Geflüchtete übernehmen. Bislang erwarten wir Kosten in Höhe von 5.000€ für insgesamt 25 Personen.
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Zum Hintergrund
Das niedersächsische Innenministerium bzw. die Ausländerbehörden fordern seit Kurzem verstärkt die Mitwirkungspflichten bei der Passbeschaffung für geduldete Menschen ein. Unter anderem betrifft dies Menschen aus dem Sudan.
Sie verfügen in der Regel über eine Duldung. Ihre Identität gilt häufig als ungeklärt. Nun werden sie reihenweise aufgefordert, ihre Identität nachzuweisen und Passpapiere bei der Ausländerbehörde vorzulegen. Reguläre sudanesische Pässe werden allerdings nur in der Botschaft in Brüssel ausgestellt. Derzeit sind Reisen nach Brüssel angesichts der Corona-Situation nicht, oder nur eingeschränkt möglich. Die sudanesische Botschaft in Berlin stellt jedoch lediglich sogenannte Emergency Travelling Documents aus. Um ein solches Dokument zu erhalten, müssen die betroffenen Personen eine Erklärung unterschreiben, in der sie bestätigen müssen, dass sie freiwillig ausreisen möchten – was nicht der Wahrheit entspricht. Die Menschen sind aus dem Sudan geflohen und wollen nicht dorthin zurück aus Angst vor Verfolgung durch die neue sowie alte Regierung. Daher wollen sie auch das Botschaftsgelände nicht betreten.
Trotz dieser Umstände entzieht die Ausländerbehörde jetzt in vielen Fällen den Betroffenen ihre Arbeitserlaubnis, da ihnen vorgeworfen wird, sie würden bei der Identitätsklärung nicht mitwirken. Viele waren bereits berufstätig und mussten ihre Jobs nun aufgeben.
Zudem wurden neben diesen einschneidenden Beschränkungen für viele Sudanes:innen nun auch wieder Abschiebungen in den Sudan angeordnet. In einer Pressemitteilung des niedersächsischen Flüchtlingsrates heißt es dazu:
„Mehrfach haben niedersächsische Verwaltungsgerichte in den vergangenen Monaten entschieden, dass Abschiebungen von Sudanes_innen gemäß § 60 Abs. 5 AufenthG unzulässig sind, da vor dem Hintergrund der allgemeinen Lage im Sudan zielstaatsbezogene Abschiebungshindernisse festzustellen sind. In den uns vorliegenden Urteilen […] stellen die Gerichte fest, dass besondere humanitäre Gründe vorliegen, weil im Sudan eine unmenschliche Behandlung auf Grund eines sehr hohen Gefährdungspotenzials droht. Eine Abschiebung wäre demnach ein Verstoß gegen die Europäische Menschenrechtskonvention (EMRK), weshalb Abschiebungshindernisse gem. § 60 Abs. 5 AufenthG bestehen.”
Die humanitäre Lage im Sudan hat sich, laut UN-Koordinierungsstelle für humanitäre Angelegenheiten, seit dem Regimewechsel zunehmend verschlechtert. Zudem weist die Bundesregierung den Sudan seit dem 31.01.21 als Hochrisikogebiet für Infektionen mit dem SARS-CoV-2-Virus aus.
Der Flüchtlingsrat Niedersachsen empfiehlt daher den betroffenen Sudanes:innen, einen Asylfolgeantrag zu stellen (siehe: https://www.nds-fluerat.org/48150/aktuelles/sudan-ggf-asylfolgeantrag-stellen/). In vielen Fällen wurden den Menschen jedoch schon vor einiger Zeit die Arbeitserlaubnis entzogen und/oder Sozialleistungen gekürzt. Somit können sich viele der von den geplanten Abschiebungen Betroffenen die Kosten anwaltlicher Vertretung und andere (Gerichts-)Verfahrenskosten, welche beim Vorgehen gegen Abschiebungen, Beschäftigungsverbote usw. anfallen, nicht leisten.
In Zusammenarbeit mit No Lager Osnabrück und Exil – Osnabrücker Zentrum für Flüchtlinge e.V. wollen wir mit den hier gesammelten Spendengeldern diese Kosten für die Betroffenen übernehmen. Bislang erwarten wir Kosten in Höhe von 5.000€ für insgesamt 25 Personen.
Sollte wider Erwarten weniger Bedarf bestehen, wird das überschüssige Geld für den Notfalltopf des Refugee Law Clinic Osnabrück e.V. verwendet. Dadurch kommt es Klient:innen in Notfällen zugute, z.B. um Zugang zum Recht zu gewährleisten, weitere Verfahrenskosten zu decken oder um eine Familienzusammenführung zu organisieren.
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2 Kommentare zu „Spendenaufruf: Zugang zum Recht für sudanesische Geflüchtete“